Digitale Angebote
VAB-Tickets über DB Navigator und bahn.de
VAB-Tickets über DB Navigator und bahn.de
Seit 13.09.2022 können Sie folgende VAB Tickets über die App „DB Navigator“ und über bahn.de erwerben.
- Wochenkarte Azubi
- Monatskarte Azubi
- Netzkarte Azubi
- 12-€-Ticket für Schüler und Azubis im Stadtgebiet Aschaffenburg
VAB-Kundenkarte notwendig!
Fairtiq – Handyticket der Stadtwerke Aschaffenburg
Alle ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer am Bayerischen Untermain profitieren von den Vorzügen der smarten Ticketing-App FAIRTIQ. Die Nutzung der App ist ab 17. Januar 2022 im gesamten VAB-Gebiet möglich.
Informationen, wie es funktioniert, und eine Übersicht der Preise erhalten Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Aschaffenburg:
VAB-RMV Übergangstarif über RMV App
Neu zum 01.01.2021 vom Untermain zum Rhein-Main
Per HandyTicket vom Bayerischen Untermain ins Hessische Rhein-Main-Gebiet mit der RMV-App.
Der bayerische Untermain und die Region Frankfurt RheinMain rücken näher zusammen: Statt wie bisher ausschließlich am Automaten oder im Bus können Fahrgäste ab sofort auch über das Smartphone Fahrkarten zwischen dem Rhein- Main-Verkehrsverbund (RMV) und der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) kaufen. Als HandyTicket erhältlich sind alle Fahrkarten, die auch für Fahrten innerhalb des RMV-Gebiets über die RMV-App angeboten werden, also Einzelfahrkarten, Single-Tageskarten, Gruppentageskarten, Wochenkarten und Monatskarten. Dabei ist es egal, ob die Fahrt vom RMV- ins VAB-Gebiet oder in die Gegenrichtung erfolgt. Wer die RMV-App installiert hat, kann wahlweise über ein Benutzerkonto per Lastschrift bzw. Kreditkarte Fahrkarten des Übergangstarifs erwerben. Zudem können Einzelfahrkarten, Tageskarten und Gruppentageskarten auch anonym per Mobilfunkrechnung oder PayPal erworben werden.
Der RMV-VAB Übergangstarif
Der RMV-VAB-Übergangstarif gilt zwischen dem zentralen Rhein-Main-Gebiet und Südhessen auf hessischer Seite (Tarifgebiete 2900, 3000, 3100, 3500, 3600, 4000, 4100, 4200, 4300, 4400, 5000 und 5090) und den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg inklusive Stadt Aschaffenburg und Stadt Alzenau auf bayerischer Seite. Verbindungen aus anderen hessischen und bayerischen Regionen werden im Schienenverkehr zum DB-Nahverkehrstarif angeboten. Fahrkarten innerhalb des VAB sind weiterhin exklusiv an den Automaten und in den Bussen erhältlich.
Ab April 2021 ist ein Erwerb dann zudem über die App der Deutschen Bahn, „DB Navigator“, möglich.
VAB-RMV-Wabenplan
Der Geltungsbereich des RMV-VAB-Übergangstarifs orientiert sich an den vorhandenen Waben und Tarifgebieten von VAB und RMV.
Auf bayerischer Seite sind alle Städte und Gemeinden in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg einbezogen. Dies sind die VAB-Tarifgebiete 90 Südspessart, 91 Aschaffenburg-Mitte, 92 Alzenau, 93 Kahlgrund-Ost, 94 Hochspessart, 95 Maintal-Spessart und 96 Miltenberg.
Auf hessischer Seite sind alle Städte und Gemeinden in den RMV-Tarifgebieten 29 Maintal, 30 Hanau, 31 Gelnhausen, 35 Langen, 36 Offenbach, 40 Darmstadt, 41 Dieburg, 42 Erbach, 43 Bad König, 44 Beerfelden und 50 Frankfurt mit Flughafen eingeschlossen.
Die Fahrkarten des Übergangstarifs gelten in allen Regionalzügen (RE, RB, S-Bahn, DNR), Bussen, Straßen- und U-Bahnen für die gelösten Tarifgebiete, nicht in Fernverkehrszügen ICE, EC und IC. Für die Benutzung ausgewählter Schnellbusse und Anruf-Sammel-Taxen müssen Zuschläge gezahlt werden.
Anschlussregelungen im VAB-RMV-Übergangstarif
Ab 01.01.2025 werden Fahrkarten für den RMV-Übergangstarif ausschließlich digital über die RMV App, DB Navigator App und DB Fahrkartenautomaten vertrieben.
Regelung für Inhaber von RMV-Fahrscheinen, die bis zur Landesgrenze Hessen/Bayern gelten (u.a. RMV-Fahrkarten mit Gebietsfreischaltung in den der Landesgrenze angrenzenden RMV-Tarifgebieten 30 Hanau, 31 Gelnhausen, 41 Darmstadt, 36 Offenbach, 43 Bad König).
Es wird vom letzten Ort auf hessischer Seite bis zum Ziel im VAB-Gebiet ein Anschlussticket des VAB-RMV-Übergangstarifes benötigt.
Auf hessischer Seite sind dies folgende Orte und Bahnhöfe (Auswahl):
- Großkrotzenburg DB/HLB
- Babenhausen DB
- Schaafheim Bus
- Mosbach Bus
- Wald-Amorbach Bus
- Hainstadt Bus
- Seckmauern Bus
- Vielbrunn Bus
- Somborn Bus
- Waldrode Bus
Regelung für Inhaber von VAB-Fahrscheinen, die bis zur Landesgrenze Bayern/Hessen gelten (u.a. Netzkarten AboPlus und AboAktivPlus, TicketEasy, Netzkarte Azubi, AufAchse-Ticket, VAB-Fahrkarten mit Gebietsfreischaltung in den der Landesgrenze angrenzenden VAB-Tarifgebieten 92 Alzenau, 91 Aschaffenburg, 95 Maintal-Spessart, 93 Kahlgrund Ost).
Es wird vom letzten Ort auf bayerischer Seite bis zum Ziel im RMV-Gebiet ein Anschlussticket des RMV-VAB-Übergangstarifes benötigt.
Auf bayerischer Seite sind dies folgende Orte und Bahnhöfe (Auswahl):
- Kahl DB/HLB/Bus
- Stockstadt DB/Bus
- Mömlingen Bus
- Ringheim Bus
- Pflaumheim Bus
- Albstadt Bus
- Wörth Bus
- Ohrenbach Bus
- Huckelheim Bus
Sonderregelung für die Inhaber von RMV-Semestertickets, RMV-Job-Tickets und dem Schülerticket Hessen.
Betreffend des für die Fahrt in das VAB-Gebiet nötigen Anschlussfahrscheins für die Inhaber von RMV-Semester- Tickets, Job-Tickets und Schülerticket Hessen gibt es zwei Regelungen, je nachdem welcher Fahrschein als Anschlussticket genutzt wird.
Einzelfahrscheine, Tageskarten: Es gilt die oben beschriebene Regelung für RMV-Zeitkarten, die bis zur hessischen Grenze gelten.
Wochen-, Monats- und Jahreskarten des VAB-Tarifes: Es wird vom ersten VAB- Tarifpunkt bis zum Ziel im VAB-Gebiet eine Zeitkarte
des VAB-Tarifes benötigt.
Hier einige Beispiele der ersten Tarifpunkte auf bayerischer Seite:
- Kahl DB/HLB/Bus
- Stockstadt DB/Bus
- Mömlingen Bus
- Ringheim Bus
- Pflaumheim Bus
- Albstadt Bus
- Wörth Bus
- Ohrenbach Bus
- Huckelheim Bus
VAB-Interne Regelung Zeitkarteninhaber des Übergangstarifes:
Für Inhaber von Zeitkarten des VAB-RMV-Übergangstarifes gilt für Fahrten über den räumlichen Gültigkeitsbereich hinaus die Anschlussregelung 0.6.(2) der VAB-Tarifbestimmungen:
„Will der Inhaber eines Zeitfahrausweises über den örtlichen Geltungsbereich seines Zeitfahrausweises hinausfahren, so hat er einen für die Weiterfahrt gültigen Anschlussfahrausweis (Einzelfahrt oder Tageskarte) bereits innerhalb des Geltungsbereichs seines Zeitfahrausweises zu lösen. Die Preisstufe für den Anschlussfahrausweis richtet sich nach der Fahrtstrecke zwischen der Grenze des Geltungsbereichs des Zeitfahrausweises und dem Ziel der Weiterfahrt. Der Anschlussfahrausweis gilt nur in Verbindung mit dem Zeitfahrausweis, zu dem er gelöst ist; seine Geltungsdauer richtet sich nach der Gesamtzahl der Tarifwaben beider Fahrausweise. Bei Fahrten in der Gegenrichtung gelten vorstehende Regelungen sinngemäß.“
