VAB Tickets

Die VAB bietet eine besonders große Palette verschiedenartigster Tickets an. Damit jeder den VAB-Verkehr genau so nutzen kann, wie er das für richtig hält – oder wie es die persönlichen Umstände erfordern.

Von Rhein-Main zum UntermainVAB-RMV Übergangstarif

Auf bayerischer Seite sind alle Städte und Gemeinden in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg einbezogen. Dies sind die VAB-Tarifgebiete 90 Südspessart, 91 Aschaffenburg-Mitte, 92 Alzenau, 93 Kahlgrund-Ost, 94 Hochspessart, 95 Maintal-Spessart und 96 Miltenberg. Auf hessischer Seite sind alle Städte und Gemeinden in den RMV-Tarifgebieten 29 Maintal, 30 Hanau, 31 Gelnhausen, 35 Langen, 36 Offenbach, 40 Darmstadt, 41 Dieburg, 42 Erbach, 43 Bad König, 44 Beerfelden und 50 Frankfurt mit Flughafen eingeschlossen. Die Fahrkarten des Übergangstarifs gelten in allen Regionalzügen (RE, RB, S-Bahn, DNR), Bussen, Straßen- und U-Bahnen für die gelösten Tarifgebiete, nicht in Fernverkehrszügen ICE, EC und IC. Für die Benutzung ausgewählter Schnellbusse und Anruf-Sammel-Taxen müssen Zuschläge gezahlt werden. Der Geltungsbereich des RMV-VAB-Übergangstarifs orientiert sich an den vorhandenen Waben und Tarifgebieten von VAB und RMV.

Ab 01.01.2025 werden Fahrkarten für den RMV-Übergangstarif ausschließlich digital über die RMV App, DB Navigator App und DB Fahrkartenautomaten vertrieben.

Anschlussregelungen im VAB-RMV Übergangstarif

Ab 01.01.2025 werden Fahrkarten für den RMV-Übergangstarif ausschließlich digital über die RMV App, DB Navigator App und DB Fahrkartenautomaten vertrieben. Regelung für Inhaber von RMV-Fahrscheinen, die bis zur Landesgrenze Hessen/Bayern gelten (u.a. RMV-Fahrkarten mit Gebietsfreischaltung in den der Landesgrenze angrenzenden RMV-Tarifgebieten 30 Hanau, 31 Gelnhausen, 41 Darmstadt, 36 Offenbach, 43 Bad König). Es wird vom letzten Ort auf hessischer Seite bis zum Ziel im VAB-Gebiet ein Anschlussticket des VAB-RMV-Übergangstarifes benötigt. Auf hessischer Seite sind dies folgende Orte und Bahnhöfe (Auswahl):

  • Großkrotzenburg DB/HLB
  • Babenhausen DB
  • Schaafheim Bus
  • Mosbach Bus
  • Wald-Amorbach Bus
  • Hainstadt Bus
  • Seckmauern Bus
  • Vielbrunn Bus
  • Somborn Bus
  • Waldrode Bus

Regelung für Inhaber von VAB-Fahrscheinen, die bis zur Landesgrenze Bayern/Hessen gelten (u.a. Netzkarten AboPlus und AboAktivPlus, TicketEasy, Netzkarte Azubi, AufAchse-Ticket, VAB-Fahrkarten mit Gebietsfreischaltung in den der Landesgrenze angrenzenden VAB-Tarifgebieten 92 Alzenau, 91 Aschaffenburg, 95 Maintal-Spessart, 93 Kahlgrund Ost). Es wird vom letzten Ort auf bayerischer Seite bis zum Ziel im RMV-Gebiet ein Anschlussticket des RMV-VAB-Übergangstarifes benötigt. Auf bayerischer Seite sind dies folgende Orte und Bahnhöfe (Auswahl):

  • Kahl DB/HLB/Bus
  • Stockstadt DB/Bus
  • Mömlingen Bus
  • Ringheim Bus
  • Pflaumheim Bus
  • Albstadt Bus
  • Wörth Bus
  • Ohrenbach Bus
  • Huckelheim Bus

Sonderregelung für die Inhaber von RMV-Semestertickets, RMV-Job-Tickets und dem Schülerticket Hessen.
Betreffend des für die Fahrt in das VAB-Gebiet nötigen Anschlussfahrscheins für die Inhaber von RMV-Semester- Tickets, Job-Tickets und Schülerticket Hessen gibt es zwei Regelungen, je nachdem welcher Fahrschein als Anschlussticket genutzt wird.

Einzelfahrscheine, Tageskarten: Es gilt die oben beschriebene Regelung für RMV-Zeitkarten, die bis zur hessischen Grenze gelten. Wochen-, Monats- und Jahreskarten des VAB-Tarifes: Es wird vom ersten VAB- Tarifpunkt bis zum Ziel im VAB-Gebiet eine Zeitkarte des VAB-Tarifes benötigt. Hier einige Beispiele der ersten Tarifpunkte auf bayerischer Seite:

  • Kahl DB/HLB/Bus
  • Stockstadt DB/Bus
  • Mömlingen Bus
  • Ringheim Bus
  • Pflaumheim Bus
  • Albstadt Bus
  • Wörth Bus
  • Ohrenbach Bus
  • Huckelheim Bus

VAB-Interne Regelung Zeitkarteninhaber des Übergangstarifes:

Für Inhaber von Zeitkarten des VAB-RMV-Übergangstarifes gilt für Fahrten über den räumlichen Gültigkeitsbereich hinaus die Anschlussregelung 0.6.(2) der VAB-Tarifbestimmungen:

„Will der Inhaber eines Zeitfahrausweises über den örtlichen Geltungsbereich seines Zeitfahrausweises hinausfahren, so hat er einen für die Weiterfahrt gültigen Anschlussfahrausweis (Einzelfahrt oder Tageskarte) bereits innerhalb des Geltungsbereichs seines Zeitfahrausweises zu lösen. Die Preisstufe für den Anschlussfahrausweis richtet sich nach der Fahrtstrecke zwischen der Grenze des Geltungsbereichs des Zeitfahrausweises und dem Ziel der Weiterfahrt. Der Anschlussfahrausweis gilt nur in Verbindung mit dem Zeitfahrausweis, zu dem er gelöst ist; seine Geltungsdauer richtet sich nach der Gesamtzahl der Tarifwaben beider Fahrausweise. Bei Fahrten in der Gegenrichtung gelten vorstehende Regelungen sinngemäß.“

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